BAUKINDERGELD BESCHLOSSEN!

BAUKINDERGELD BESCHLOSSEN!

BAUKINDERGELD BESCHLOSSEN!
Nach Monaten ohne Planungssicherheit steht nun endlich fest:
Das Baukindergeld ist Fakt!
Nachdem die EIGENHEIMZULAGE 2005 ausgelaufen war, gab es von staatlicher Seite keine Unterstützung mehr für Menschen, die sich für den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Gebäudes entschieden.
Die Förderung, die das Baukindergeld darstellt, soll Familien mit Kindern helfen, die Kosten für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zu schultern.
Hier die Fakten:
• Jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro für Familien pro Kind beim Kauf oder Bau von Immobilien über 10 Jahre
• Bis zu 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind
• Kinder gelten, solange ein Kindergeldanspruch besteht
• Für Haus oder Wohnung
• Für Neubau oder Gebrauchtimmobilien
• Förderzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020
• Keine Wohnflächenbegrenzung
• Bundesweit
Hier ein Beispiel:
Familie Schneider, zwei Kinder (5 und 7 Jahre alt), zu versteuerndes Familieneinkommen = 85.000,- Euro/ Jahr, möchte ein Haus kaufen.
Förderung: 2 x 1.200,- Euro/ Jahr für 10 Jahre. In der Summe also 24.000,- Euro!!!
Aber Achtung! Die Entscheidung für den Erwerb muss vor dem 31. Dezember 2020 getroffen und notariell veraktet sein!
Kein Grund für „Schnellschüsse“, aber durchaus ein Grund, sich mit dem Thema Hauskauf neu zu befassen.

Sie haben 2018 schon gekauft??
Kein Problem!!
Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden!
Weitere Informationen gerne unter
gerhard.koelsch@imukl.de

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