Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind „Energieverbrauch“ oder „Energieeffizienz“ bei der Vermittlung von Immobilien inzwischen wichtige Entscheidungskriterien geworden. Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben potenzielle Käufer oder Mieter seit 2008 Anspruch den Energieausweis schon bei der Besichtigung einer Immobilie einzusehen! Kommen Verkäufer oder Vermieter dieser Regelung nicht nach, droht ein empfindliches Bußgeld bis zu 15.000€! Umso wichtiger ist es für Immobilienbesitzer sich den Energieausweis ausstellen zu lassen – insbesondere wenn eine Vermittlung der Immobilie bevorsteht.
Hinweis: Bei allen Immobilienanzeigen (auch Privatanbietern) im Internet oder in den Printmedien müssen die relevanten Angaben zum Energieausweis veröffentlicht werden. Ansononsten droht eine kostenpflichtige Abmahnung.
Der Energieausweis…
Bei weiteren Fragen zum Thema „Energieausweis“ oder Interesse schicken Sie uns eine E-Mail an immo.koelsch@arcor.de oder rufen uns unter der Telefonnummer 06753 9499496 an. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Energieausweises!