Eine kompetente Begutachtung einer Immobilie bringt den verschiedenen Interessensgruppen Klarheit und Transparenz hinsichtlich des tatsächlichen Wertes eines Objektes. Anhand objektiver Bewertungskriterien ermitteln wir eine realistische Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie gemäß § 194 Baugesetzbuch¹.
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¹ § 194 Baugesetzbuch (BauGB):
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.